Informationen für privat Versicherte
Sie sind privat versichert (nicht zusatzversichert zur gesetzlichen Krankenversicherung) und Ihnen steht eine Rehabilitations- oder Anschlussrehabilitationsmaßnahme bevor? Sie stellen höchste Ansprüche an die Behandlungsqualität, weil es Ihnen auf den größtmöglichen Rehabilitationserfolg ankommt? Dann sind Sie in unserem Haus genau richtig!
Unser Zentrum ist nach DIN EN ISO 9001:2008 und darüber hinaus gemäß den BAR-Richtlinien nach QMS-REHA® zertifiziert, was für hohe, regelmäßig überprüfte Qualität steht.
Für uns ist selbstverständlich, dass alle Patienten in Einzelzimmern untergebracht werden und die gleiche hochwertige ärztliche Betreuung erhalten. Damit kommen auch privat Versicherte, deren Vertrag keine Leistungen für gesondert berechenbare Unterkunft und wahlärztliche Behandlung vorsieht, in den Genuss dieses Mehrwerts ohne zusätzliche Kosten.
Wir möchten Ihnen hier einen kleinen Leitfaden von der Beantragung bis zum Antritt der Maßnahme in unserem Hause aufzeigen.
Grundsätzliches
Private Krankenversicherung
Das Rehabilitations- und Präventionszentrum Bad Bocklet ist als Privatkrankenanstalt nach § 30 GewO und von den Verbänden der privaten Krankenversicherer als sogenannte „gemischte Krankenanstalt" anerkannt. D.h. Sie können sowohl eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme in der Klinik durchführen, als auch im Rahmen einer Akutkrankenhausbehandlung aufgenommen werden.
Beihilfe
Wir sind von der Beihilfe anerkannt und erfüllen die Vorrausetzungen nach § 107 Abs. 2 SGB V. Des Weiteren verfügen wir über einen Versorgungsvertrag nach § 111 Abs. 2 SGB V und Preisvereinbarungen mit den Sozialversicherungsträgern. Eine Bestätigung hierüber können Sie gerne bei der Patientenverwaltung anfordern und Ihrem Antrag auf Kostenübernahme beifügen.
Was ist zuerst zu tun?
Allgemein gilt, dass im ersten Schritt zu prüfen ist, ob Ihre private Krankenversicherung die Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen oder Anschlussheilbehandlungen abdeckt und welchen Anteil evtl. Ihre Beihilfestelle übernimmt.
Wie beantrage ich meine bevorstehende Maßnahme?
Anschlussheilbehandlung (AHB)
Die Einleitung von AHB-Maßnahmen wird direkt durch den behandelnden Arzt oder den Sozialdienst des Akutkrankenhauses vorgenommen. Dabei muss die Antragsstellung vor Ihrer Aufnahme in unserem Haus erfolgen und es sollten Ihnen auch schriftliche Kostenübernahmeerklärungen der privaten Krankenversicherung und ggf. der zuständigen Beihilfestelle vorliegen. In der Regel werden AHB-Maßnahmen von der privaten Krankenversicherung übernommen, da Sie wie ein Krankenhausaufenthalt behandelt werden.
Stationäre Rehabilitationsmaßnahme
Sie können bei Ihrem Kostenträger oder bei unserer Patientenverwaltung ein spezielles Antragsformular anfordern. Sind Sie zusätzlich beihilfefähig versichert, ist es des Weiteren notwendig bei dem für Sie zuständigen Amts- oder Vertrauensarzt vorstellig zu werden. Dieser sollte Ihnen dann ein Gutachten ausstellen welches bescheinigt, dass eine Sanatoriumsbehandlung notwendig ist und nicht durch eine andere Behandlung mit gleicher Erfolgsaussicht ersetzt werden kann. Dieses Gutachten ist bei der zuständigen Beihilfestelle zur weiteren Entscheidung einzureichen.
Um in unserem Zentrum die anstehende Maßnahme durchführen zu können, weisen Sie direkt in Ihren Anträgen auf uns als Ihre Wunschklinik hin.
Die Maßnahme ist genehmigt. Was nun?
Sobald Ihnen die schriftliche Genehmigung der zuständigen Kostenträger vorliegt können Sie sich zur individuellen Terminvereinbarung sowie für alle Fragen rund um Ihren Aufenthalt an die Kolleginnen unserer Patientenverwaltung unter der Rufnummer 09708/79-3493 oder der Mailadresse
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wenden.
Wie erfolgt die Abrechnung?
Die Abrechnung erfolgt über tagesgleiche Pflegesätze, welche zugleich den mit den Sozialversicherungsträgern vereinbarten Pflegesätzen entsprechen. Diese inkludieren Unterkunft, Vollverpflegung sowie stationsärztliche, pflegerische und therapeutische Leistungen.
Die Wahlleistung Chefarzt wird nach der gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Hier werden alle Chefarztleistungen sowie die durch den Chefarzt delegierten Leistungen gesondert zum Pflegesatzliquidiert.
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Pflegesatz Innere Medizin/Onkologie Reha |
109,20 € |
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Pflegesatz Innere Medizin/Onkologie AHB |
118,80 € |
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Pflegesatz Orthopädie Reha |
108,30 € |
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Pflegesatz Orthopädie AHB |
118,10 € |
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Pflegesatz Psychosomatik |
117,70 € |
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Pflegesatz Geriatrie |
145,94 € |
zzgl. Kurtaxe/FVA in Höhe von derzeit 2,90 € pro Tag und Person
zzgl. Chefarztbehandlung, erbrachte Leistungen nach GOÄ (Wahlleistung)
(zzgl. Komfort-Plus-Zimmer waldseitig, 15,00 € pro Tag / 100,00 € pro Woche)
(zzgl. Komfort-Plus-Zimmer talseitig, 22,00 € pro Tag / 150,00 € pro Woche)
Rufen Sie uns an! Bei allen Fragen und Problemen rund um die Beantragung Ihrer Rehabilitationsmaßnahme ist Ihnen unser kostenloser und unverbindlicher Beratungsservice der Patientenverwaltung gerne behilflich.
Team der Patientenverwaltung
| Montag – Donnerstag |
07:30 Uhr – 16:30 Uhr |
| Freitag |
07:30 Uhr – 16:00 Uhr |
Tel.: 09708/79-3493
Fax: 09708/79-3435
E-Mail:
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